privatauszug

Bei dem Privatauszug handelt es sich um einen spezifischen Auszug aus dem persönlichen bzw. individuellen Strafregister einer Person. Übergeordnet formuliert ist unter diesem privaten Auszug also der Strafregisterauszug zu verstehen.

Dieser private Auszug listet alle Urteile wegen Verbrechen oder Vergehen, welcher von einer erwachsenen Person begangen wurden.

Dieser Auszug aus dem Strafregister wird für verschiedene Anlässe und Situationen benötigt, wie unter anderem für Bewerbungen, beispielsweise auf eine neue Arbeitsstelle oder auch ein Praktikum. Ebenso wird oft bei der Wohnungssuche und vor Abschluss und Unterzeichnung des Mietvertrages ein solcher Auszug von dem Vermieter bzw. der Vermieterin gefordert.

Im Gegensatz zu früheren Zeiten kann die Beantragung und Zustellung des Auszuges heute auch online und somit über Internet erfolgen. Es muss somit nicht mehr zwingend die zuständige Behörde aufgesucht und kontaktiert werden.

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Online- Beantragung von zu Hause

Wie bereits erwähnt, kann der persönliche Privatauszug heutzutage auch ohne das Aussuchen der amtlichen Behörde beantragt werden. Diese Beantragung erfolgt online und über den eigenen Computer direkt beim Bundesamt für Justiz. Dies erspart lange und lästige Anfahrtswege und Wartezeiten direkt vor Ort.

Nach der Beantragung wird der Auszug per Post und an die angegebene Wunschadresse versendet und zugestellt.

Damit die Beantragung reibungslos verläuft und problemlos von statten geht kann es sinnvoll sein, einen Online- Wegweiser einzubinden und zu nutzen. Dieser Wegweiser liefert umfassende Informationen, zum Beispiel darüber, welche Voraussetzungen für die Beantragung nötig sind, wie beispielsweise die vorherige Installation des Acrobat- Readers auf dem Computer oder das Vorliegen eines gültigen, die Person betreffenden Reisepasses.